…Der letzte Abschied

Bestattungsarten

Welche Bestattungsform ist die richtige?

Für die Art der Bestattung ist in erster Linie der Wunsch des Verstorbenen maßgebend. Dies muss nicht unbedingt schriftlich geschehen, sondern kann auch persönlich geäußert werden.

Üblicherweise findet die Bestattung am Wohnort statt. Auf besonderen Wunsch können Sie allerdings auch einen anderen Friedhof wählen. Dies muss dann allerdings von der zuständigen Friedhofsverwaltung genehmigt werden.

Zur Zeit gibt es in Deutschland zwei Bestattungsarten:

Erdbestattung Feuerbestattung

Erdbestattung

Eine Erdbestattung erfolgt innerhalb von 5 bis 7 Tagen.

Bei Erdbestattungen können verschiedene Grabarten gewählt werden.

Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.

Es kann grundsätzlich zwischen einem Reihen- oder einem Wahlgrab (Doppel oder Familiengrab) entschieden werden.

Bei einem Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofsatzung selbst bestimmmt werden. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden.

Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.
Bei dieser traditionellen Bestattungsform wird der Sarg nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.

Feuerbestattung

Wenn alle für die Kremierung erforderlichen Formalitäten, wie z.B. die Beurkundung beim Standesamt, vorliegen, kann die Kremierung stattfinden. Hierbei wird der Sarg einzeln in den eigens dafür vorgesehenen Ofen eingefahren. Mit jedem Verstorbenen wird ein hitzebeständiger Schamottstein mit einer unikaten Kennzeichnung verbrannt, so kann dann auch nach der Einäscherung jeder Asche identifiziert werden.

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene im Sarg zum Krematorium überführt. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Fall notwendig.

Wenn die Beisetzung nicht anonym erfolgen soll, wird vom Bestatter ein Termin mit den Angehörigen vereinbart, an dem die Urne beigesetzt wird.

Zu diesem Termin findet sich der meist kleine Kreis vor der Kapelle des Friedhofes ein um dann gemeinsam die Asche zum Grab zu geleiten.

Es gibt unterschiedlichste Formen der Aschebeisetzung, in ganz individuellen Grabanlagen (Düne, Wasserkuppel, Steingrab, Rosengarten) oder die Asche des Verstorbenen gelangt in neuer Form (Diamant) zurück in die Heimat. Wir unterstützen Sie gern die Wahl der Urne auf die gewünschte Urnenbeisetzung abzustimmen.

Urnenwahlgrab

Diese Bestattungsform setzt eine Feuerbestattung voraus.

Es kann grundsätzlich zwischen einem Reihen-oder einem Wahlgrab (Doppel- oder Familiengrab) entschieden werden, je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelie vorgenommen werden, vergleichen Sie dazu die Angaben zum Wahlgrab bei Erdbestattungen.

In einem Urnenwahlgrab passen vier Urnen. Die Pachtzeit beträgt zwanzig Jahre. Diese Zeit kann nicht verlängert werden.

Urnenreihengrab

Diese Bestattungsform setzt eine Feuerbestattung voraus.

Ein Urnenreihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, es darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden.

Seebestattung

Diese Bestattungsform setzt eine Feuerbestattung voraus.

Bei der Seebestattung wird die Urne auf dem Meer beigesetzt. Die Beisetzung kann auf der Nord- oder Ostsee, jedoch auch auf allen Weltmeeren vorgenommen werden. Die Angehörigen können auf Wunsch der Zeremonie beiwohnen, auch eine Bewirtung an Bord kann erfolgen. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den genauen nautischen Angaben des Bestattungsortes. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer Feuerbestattung.

Baumbestattung

Diese Bestattungsform setzt eine Feuerbestattung voraus.

Dies ist die Beisetzung der Totenasche an einem Baum innerhalb eines speziell dafür vorgesehenen Waldstücks, das öffentlich zugänglich sein muss. Der genutzte Baum wird mit einer Kennzeichnung versehen.